Rechtsanwalt im Arbeitsrecht und Sozialrecht
am Kurfürstendamm 36 in Berlin
Unsere Anwaltskanzlei in Berlin existiert im Kern seit 1976. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht und Sozialrecht. Jeder Rechtsanwalt ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir vertreten die Interessen vom Arbeitnehmer (auch leitender Angestellter und Geschäftsführer), insbesondere im Falle der Kündigung bei einer Kündigungsschutzklage sowie Betriebsrat und Personalrat in Konflikten mit dem Arbeitgeber, desweiteren auch die von Gewerkschaften.
Zur Vertretung in arbeitsrechtlichen Fragen gehört neben der Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht auch die außergerichtliche Beratung und Vertretung in sämtlichen Fragen im Arbeitsrecht. Kollektive Gremien, wie etwa Betriebsrat und Personalrat, werden durch uns in Verhandlungen vertreten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss von Betriebsvereinbarung bzw. Dienstvereinbarung und in der Einigungsstelle.
Im Sozialrecht liegen die Schwerpunkte unserer Tätigkeit auf der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bei rechtlichen Problemen mit der Erwerbsminderungsrente, Rente, Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie in sämtlichen Fragen der Anerkennung und Unterstützung von Schwerbehinderten (SGB IX). Durch die Spezialisierung auf Problemstellungen im Arbeitsrecht und im Sozialrecht können wir auch Hilfestellung bei der Frage geben, wie der gleitende Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gestaltet werden kann.
Jede Rechtsschutzversicherung wird akzeptiert. Um die Einholung der Deckungszusage sowie die Abwicklung der Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung kümmert sich der Anwalt.
Rufen Sie an unter (030) 25 43 96 – 0 oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. Es steht auch ein Formular zur Verfügung.